Stellenausschreibung der Hochschule für Musik Saar

Die Hochschule für Musik Saar (HfM Saar) in Saarbrücken bietet eine hochwertige künstlerische Ausbildung mit professionellem Anspruch, die von musiktheoretischer, musikwissenschaftlicher und musikpädagogischer Reflexion begleitet wird. Sie ist der Heranbildung künstlerischer Exzellenz ebenso verpflichtet wie der Musikvermittlung, der musikalischen Bildung und der Breitenarbeit durch Ausbildung von Multiplikatoren.
Die HfM Saar ist eine vom Land getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts mit derzeit 520 Studierenden, derzeit 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung und technischem Dienst und 40 Professorinnen und Professoren. Der Sitz der Hochschule ist Saarbrücken.

Die Hochschule beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Professur für Viola (W3)

in Vollbeschäftigung (100 %) zu besetzen.

Ihre Aufgaben

Neben den Aufgaben gemäß § 34 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar gehören zu den Dienstaufgaben der Professur:

  • die Durchführung von Hauptfachunterricht im Fach Viola in allen Studiengängen der HfM Saar,
  • die Entwicklung von und die Beteiligung an innovativen Lehrkonzepten und Unterrichtsformen,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Fachvertreter:innen der Hochschule sowie die Mitwirkung an Ensemblearbeit und Projekten.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar,
  • ein abgeschlossenes Studium im Fach Viola an einer Musikhochschule oder einer äquivalenten Institution,
  • Nachweis internationaler künstlerischer Leistungen und Konzerttätigkeiten,
  • Nachweis pädagogischer Erfahrungen.


Wünschenswert ist:

  • mehrjährige Lehrerfahrung an einer künstlerischen Hochschule.


Die Hochschule für Musik Saar legt auf die Qualität der Lehre besonderes Gewicht. Daher sind Lehrproben Teil des Vorstellungsverfahrens. Der Bewerbung ist ein Konzept zur künstlerischen Lehre an einer Musikhochschule beizulegen.

Sie sind interessiert? Dann reichen Sie bitte Ihre aussagekräftige digitalen Bewerbungsunterlagen

bis zum 01.03.2026

über unsere Bewerberplattform ein.

Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen beim weiteren Bewerbungsprozess nicht berücksichtigt werden können. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Abhängig von den bei der Bewerberin oder dem Bewerber vorliegenden Voraussetzungen erfolgt die Beschäftigung nach § 35 MhG entweder befristet (in einer Probezeit von regelmäßig zwei Jahren) oder unbefristet in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Christopher Linn unter c.linn@hfm.saarland.de gerne zur Verfügung.